Einen Antrag auf Erteilung eines Antragsformulars ...


Der Umzug ins Ausland bringt ja so mancherlei Herausforderungen mit sich - unter anderem den Kampf mit der hiesigen Bürokratie. Eigentlich hatten wir uns das alles ziemlich lässig vorgestellt. Konnte es denn irgendwo bürokratischer zugehen als in Deutschland? Sicher nicht, oder?

O heilige Einfalt, kann ich im Rückblick nur sagen! Dass wir uns da gründlich geirrt hatten, dämmerte uns erstmals, als mein Mann beim zuständigen Elektrizitätswerk anrief, um diesem den Erwerb unseres neuen Hauses mitzuteilen. Ob sie deshalb die Elektrizitätsrechnungen ab sofort bitte an uns schicken und die fälligen Beträge von unserem Konto statt von dem des Vorbesitzers abbuchen könnten? Nein, sooooo einfach sei das nicht, wurde er beschieden. Wie aus den Unterlagen hervorgehe, sei das von uns gekaufte Haus älter als zwanzig Jahre. Seit wenigen Jahren existiere aber ein Erlass, der vorschreibe, dass bei einem Verkauf von Häusern dieses Alters sämtliche Elektroinstallationen von einem staatlich akkreditierten Elektriker überprüft werden müssten. Sei alles in Ordnung, bekäme man von diesem ein entsprechendes Zertifikat, das beim Elektrizitätswerk vorzulegen sei, einen boletín. Vorher nicht. Kein boletín, keine Umschreibung des titular. Ach wir hätten einen notariellen Kaufvertrag? Und eingezogen seien wir auch schon? No importa.  Entweder, wir schafften diesen boletín bei, oder die Herrschaften vom Elektrizitätswerk würden sich bei ihrer Rechnungsstellung weiterhin stur an unsere Vorbesitzer und deren Konto halten.

Ein Königreich für einen boletín!

Wir überlegten, wie lange unsere Verkäufer wohl stillhalten würden, bis sie sich gegen die fortlaufende Abbuchung unserer Elektrizitätskosten von ihrem Konto aktiv zur Wehr setzen würden. Und ob es aufgrund solch interessanter kanarischer Regelungen wohl schon zu handgreiflichen Auseinandersetzungen zwischen Hauskäufern und -verkäufern gekommen war? Die grundsätzliche Sinnhaftigkeit der Maßnahme erschloss sich einem an deutsche Elektroinstallationen gewöhnten Auge zwar durchaus spontan: An den meisten Häusern (einschließlich dem von uns gekauften) wirkten viele Leitungen und Anschlüsse verdächtig lässig verlegt. Hier baumelte ein Wirrwarr an Kabeln ohne erkennbare Isolierung von einem Dach, dort hing ein Sicherungskasten äußerst windschief an der Wand. Selbst dem blutigen Laien drängte sich angesichts dieser Konstruktionen die Frage auf, was passieren würde, wenn es auf Gran Canaria versehentlich doch einmal regnen sollte? Schließlich vertragen sich Wasser und Strom einfach nicht gut miteinander - oder zu gut, je nachdem, wie man es betrachtet. Insofern sahen wir absolut ein, dass der kritische Blick eines Fachmanns auf die ganze Sache keine schlechte Idee wäre. Wenn es in anderen Häusern ähnlich um die Installationen bestellt war, musste man sonst bei jedem Schauer mit einer sprunghaften Dezimierung der Bevölkerung durch Stromschläge rechnen. Aber wäre es nicht einfacher gewesen, nach Erlass eines solchen Dekrets einfach allen Besitzern älterer Häuser eine Überprüfung ihrer Elektroanlagen zu verordnen? Statt darauf zu warten, dass jemand unvorsichtigerweise sein Haus verkaufte und sich damit elektrizitätsrechnungstechnisch der Gnade und Barmherzigkeit seines Käufers auslieferte?

Wie auch immer - als korrekte Deutsche kokettierten wir natürlich nur kurz mit der Idee, unsere Verkäufer weiterhin unsere Stromrechnungen zahlen und im Zweifel in den Schuldturm des Elektrowerkes wandern zu lassen. Wir riefen stattdessen brav bei dem zuständigen electricista an, der auch relativ rasch mit Klemmbrett und gezücktem bolígrafo erschien, um eine Bestandsaufnahme zu machen. Innen hatte er zwar nichts an unserer Verkabelung auszusetzen, aber außen musste einiges neu gemacht werden, bevor er uns das geforderte Dokument ausstellen konnte. Er ging auch gleich  mit Feuereifer an die Arbeit, und nach ein paar Tagen war alles Nötige erneuert. Stolz riefen wir erneut beim Elektrizitätswerk an und bekamen zu hören, dass ihnen der Bescheid des electricista über den nunmehr ordnungsgemäßen Zustand unserer Elektroleitungen bereits vorläge. Der boletín sei in Arbeit.

Wir klopften uns gegenseitig auf die Schulter - leider zu früh. Wenige Tage später klingelte unser Handy. Die nette Dame vom Elektrizitätswerk teilte uns bedauernd mit, es gäbe da noch ein kleines Problem: In der escritura - dem notariellen Kaufvertrag für unser Haus - sei keine Adresse, sondern nur eine Parzellennummer eingetragen; im bisherigen Elektrizitätsliefervertrag mit unserem Vorbesitzer aber nur die Anschrift. Woher sie denn wissen solle, dass wir tatsächlich im Paseo de las Mimosas No. 49 wohnten? Möglicherweise planten wir ja heimtückisch, die Stromkosten für ein ganz fremdes Haus zu übernehmen, das uns gar nicht gehörte? Da könnte ja jeder kommen und hemmungslos anderer Leute Stromrechnung begleichen wollen! Nein, mit einem einfachen Grundbuchauszug sei die Angelegenheit nicht aus der Welt zu schaffen. Wir müssten bitte persönlich zum ayuntamiento gehen und uns dort schriftlich bestätigen lassen, dass besagte Parzelle auch wirklich und wahrhaftig mit der im Stromvertrag aufgeführten Anschrift übereinstimmte. Anderenfalls könne sie uns nicht als títulares eintragen, boletín hin oder her.

Green Card auf kanarisch

Wir knirschten mit den Zähnen und ich lernte im Vorbeigehen noch eine neue spanische Verwünschung von meinem Mann - ¡la madre que te parió! (Überhaupt begann sich mein spanischer Wortschatz in diesen Wochen bedenklich in Richtung „absolut nicht ladylike“ zu entwickeln.) Dann marschierten wir zum Bürgermeisteramt. Der freundliche Beamte hörte den Erklärungen meines Mannes mitleidsvoll zu, wiegte aber dann bedenklich das Haupt. Also, einfach so könnte er uns das natürlich nicht bestätigen. Da könnte ja jeder kommen und hemmungslos anderer Leute ... Wir könnten aber einen Antrag auf eine Bestätigung ausfüllen. Der würde dann geprüft und ein Beamter käme in den nächsten Tagen mit dem Auszug vom Grundbuch unterm Arm bei uns vorbei, um sich zu vergewissern, dass wir tatsächlich in der angegebenen calle unter der Nummer 49 wohnten. Sofern alles seine Richtigkeit hätte, würde das gewünschte Dokument ausgestellt werden.

Wir gingen nach Hause und ich überlegte, wie ich den zu erwartenden Amtsinhaber wohl davon überzeugen müsste, dass wir wirklich hier und nirgendwo anders wohnten. Feuchte Zahnpasta auf einer roten und einer blauen Bürste im Bad? Typisch deutsche Essensreste von zwei Personen in der Küche (Sauerkraut, Apfelstrudel, Schweinehaxe)? Familienfotos an den Wänden? Der Film „Green Card“ fiel mir ein - dabei brauchten wir doch - der EU sei Dank! - gar keine Aufenthaltsgenehmigung, sondern wollten nur unsere Stromrechnung begleichen!

So schwierig wurde es dann gar nicht. Der angekündigte Beamte erschien zu seinem Kontrollgang, schaute sich etwas verwirrt um, schüttelte den Kopf und notierte sich etwas in einem schwarzen Aktenordner. Ganz offensichtlich wusste er auch nicht so recht, was er von all dem halten sollte, entschied sich aber dann für Kooperation. Es dauerte noch eine Woche, dann hielten wir ehrfürchtig ein vom Bürgermeister höchstpersönlich unterzeichnetes Dokument in den Händen, das uns bestätigte, dass unser Haus tatsächlich da stand, wo wir behaupteten, und wir auch tatsächlich in selbigem wohnten. Angesichts dieses durchschlagenden Beweises für unsere Existenz war das Elektrizitätswerk nun endlich bereit, huldvoll das Geld für die Stromrechnungen von uns anzunehmen. Wir zahlen unseren eigenen Strom, also sind wir, hurra! Wir lehnten uns erleichtert zurück.

Auto fahren ist nicht schwer, Auto ummelden dagegen sehr!

Anfang Mai aber fiel uns dann auf, dass wir eine andere wichtige Angelegenheit noch nicht in Angriff genommen hatten: Unser mitgebrachtes Auto hatte immer noch ein deutsches Nummernschild. Die Frist für die Ummeldung bei Umzug beträgt sechs Monate, es wurde also allerhöchste Zeit. Wir fuhren zum Zollamt, um uns zunächst mal um die offiziellen Einfuhrpapiere zu kümmern. Im Internet hatten wir uns schlau gemacht und waren guten Mutes, dass das diesmal nicht wieder zu einem Behördenhindernisrennen ausarten würde. Klipp und klar standen da drei Dokumente, die vorzulegen waren, und alle drei hatten wir in der Tasche: Kfz-Papiere, Boarding Card der Autofähre (zum Beleg des Einfuhrdatums) und empadronamiento (die Meldebescheinigung über unseren neuen Wohnsitz). Mein Mann schob den Stapel Papier über den Tresen zu dem Beamten. Der sah sich alles interessiert an und schüttelte dann den Kopf. In unserem empadronamiento war unser municipio de origen, unser voriger Wohnort in Deutschland nicht angegeben. So könne er das nicht akzeptieren. Wir müssten zurück zu unserem ayuntamiento und dort ein neues Dokument mit der fehlenden Angabe beantragen. Dann erst könnte er uns die Zollpapiere aushändigen.

Wir fragten uns zwar, was unser voriger Wohnort mit der ganzen Angelegenheit zu tun hatte, fügten uns aber und fuhren wieder mal brav aufs ayuntamiento. Dort kannten sie uns ja schon gut seit der Geschichte mit dem boletín und warteten gespannt, was die schwierigen Deutschen diesmal wieder für ein merkwürdiges Anliegen haben würden. Wenigstens ging es diesmal ohne die Hilfe des Bürgermeisters und ohne einen Abgesandten ab - ich hatte mir schon Sorgen gemacht, dass sie vielleicht erst einen Beamten mit Stift und Klemmbrett nach Herxheim schicken müssten, vor Ort nachfragen, ob wir auch tatsächlich vorher dort gewohnt hatten! Das hätte dann bestimmt gedauert. Aber nichts dergleichen. Wir bekamen anstandslos das überarbeitete Papier ausgehändigt und kehrten zur Zollbehörde zurück, unsere Dokumente abholen. Erster Schritt geschafft!

Auf dem Heimweg hielten wir bei der ITV, das ist die spanische Entsprechung des deutschen TÜVs. Im Prinzip funktioniert sie genauso wie in Deutschland: alle zwei Jahre muss das Auto zur Kontrolle und bekommt dann eine Plakette. Aus dem Ausland eingeführte Autos müssen vor der Ummeldung der ITV vorgeführt werden, ganz egal, wie alt oder neu ihre TÜV-Plakette aus dem Heimatland ist. Ist der ITV mit dem Zustand des Autos zufrieden, bekommt man eine ficha técnica, die wiederum die Voraussetzung für die Beantragung der matrícula bei der Zulassungsbehörde ist. Letztere behält das Auto dann lebenslang - das Nummernschild wechselt mit dem Fahrzeug den Besitzer, wenn das Auto beispielsweise verkauft wird. Aber so weit waren wir noch nicht. Erst einmal bekamen wir einen Termin für die technische Untersuchung zugeteilt und wurden wieder heimgeschickt.

Pünktlich zum vereinbarten Termin waren wir wieder zur Stelle und warteten in einer langen Schlange von Autos, bis die verschiedenen Tests und Kontrollen abgeschlossen waren. Unser Auto wurde durchgerüttelt und -geschüttelt und auf Herz und Nieren geprüft. Beklommen schauten wir zu, auch wenn wir eigentlich wussten, dass alles in Ordnung sein musste; das Auto war kaum älter als ein Jahr. Neben uns diskutierten währenddessen zwei Mechaniker mit einem canario darüber, ob eine halb herunterhängende Stoßstange ein Sicherheitsrisiko im Straßenverkehr darstellte oder lediglich einen Schönheitsfehler. Schließlich - leider noch bevor wir das Ergebnis dieser spannenden Diskussion erfahren konnten - nickte unser Prüfer freundlich, nahm uns den Kfz-Schein und den Fahrzeugbrief ab und drückte uns dafür einen Zettel mit einem weiteren Termin in die Hand, zu dem wir unsere ficha técnica abholen könnten. Besorgt schauten wir unseren Fahrzeugpapieren hinterher - wurde einem in Deutschland nicht von frühester Autofahrerjugend an eingeschärft, dass man diese Originaldokumente nie, niemals und unter gar keinen Umständen aus der Hand geben dürfe, weil man damit auch das Besitzrecht am Auto aus der Hand gebe? Aber, so erfuhren wir, in Spanien ist das alles anders: Kfz-Schein und -Brief landen bei der Anmeldung eines Autos direkt in der zentralen tráfico-Behörde des Landes und werden dort aufbewahrt. Will man das Auto abmelden oder verkaufen, muss man sich an die Behörde wenden und die dafür nötigen Papiere beantragen. Sicher ein guter Kniff, um Schwarzhandel mit Autos zu unterbinden - für einen deutschen Autofahrer trotzdem ein sehr sonderbares Gefühl! Trotzdem, der zweite Schritt war geschafft.

"Sie schon wieder?!"

Nun waren nur noch zwei Hürden zu nehmen: die impuesto de circulation, die Kfz-Steuer bei der Heimatgemeinde zu bezahlen und die Befreiung von der Zulassungssteuer zu beantragen. Beides sollte eigentlich fix gehen, dachten wir. Ging es auch fast - immerhin die Begleichung der Steuer bei der Gemeinde klappte im ersten Anlauf. Schön, es war ein bisschen umständlich: Erst mussten wir zum ayuntamiento - „ach, Sie schon wieder?!“ -, dort bekamen wir einen Zettel mit einem Barcode ausgedruckt. Mit dem wiederum gingen wir zur Bank, wo wir die Steuer bezahlen mussten, aber nicht am Bankschalter, sondern an einem eigens dafür vorhandenen Automaten, der per Scanner den Barcode erfasst und dann das Geld schluckt. Einen Beleg spuckte er dann auch dafür aus, aber das reichte nicht - mit dem mussten wir dann noch mal zum Bankschalter und ihn abstempeln lassen. (Wahrscheinlich für den Fall, dass es einem gelungen war, den Automaten zu hacken und fälschlicherweise eine nicht vollzogene Zahlung vorzutäuschen. Oder auch um den Arbeitsplatz des Bankbeamten zu erhalten, der wäre ja sonst vielleicht unbeschäftigt.) Im Grunde aber trotzdem alles ein Kinderspiel (solange man nicht den Fehler macht und darüber nachzudenken beginnt, warum zum Teufel man die Steuer nicht einfach bar oder per Überweisung direkt ans ayuntamiento bezahlen kann).

Schwieriger war es dann schon, die exención, die Freistellung von der Zulassungssteuer zu erkämpfen. Dazu brauchten wir, wie uns liebenswürdig erklärt wurde, eine qualifizierte Abmeldebestätigung aus Deutschland. Also nicht diese einfache Abmeldebestätigung, in der drinstand, dass wir unseren Wohnsitz in Herxheim, Deutschland ab- und in Agaete, Spanien angemeldet hatten. Da könnte ja jeder kommen und hemmungslos ... Was wir brauchten, war vielmehr ein Dokument, aus dem nicht nur unsere Abmeldung hervorging, sondern auch, von wann bis wann wir genau in Herxheim gemeldet gewesen waren. Selbiges wiederum müsste dann beim deutschen Konsulat übersetzt und beglaubigt werden, und dann, erst dann könnten wir die exención damit beantragen.

Nachdem wir aufgehört hatten zu hyperventilieren und über Maßnahmen à la „Falling Down“ in spanischen Behörden nachzudenken, rief ich in Deutschland an. Die Dame von der Herxheimer Gemeindeverwaltung reagierte verwundert - „sou ebbs häbbisch noch nie g‘heert!“ - aber entgegenkommend. Kooperativ zeigte sich auch die spanische Post: trotz fehlender Postleitzahl und der großzügigen Adressierung „Heyne, Agaete, Spanien“ - der Rest der Anschrift war der Herxheimer Verwaltung wohl zu spanisch vorgekommen - erreichte uns das ersehnte Schreiben nach knapp zwei Wochen. Aus Schaden klug geworden, gingen wir die Liste im Internet, welche Dokumente für die Beantragung der exención erforderlich waren, noch mal akribisch durch, um weiteren Schwierigkeiten vorzubeugen. Ja, es war alles da. Mit der konsularisch bestätigten Übersetzung der qualifizierten Abmeldebestätigung (Original plus Kopie), unserer ficha técnica (Original plus Kopie) und der Rechnung für das Auto (Original plus Kopie) machten wir uns erneut auf den Weg zur agencia tributaria. Nur um erneut mit Kopfschütteln beschieden zu werden: Die Rechnung des Renault-Autohauses für den Autokauf war nur auf Deutsch vorhanden? Na, sooooo ginge das ja nicht. Da könnte ja jeder ... Die müsse schon vom Konsulat auf Spanisch übersetzt und beglaubigt sein ...

In wilder Ehe - und das 14 Jahre nach dem Gang zum Standesamt


Ich erspare dem geneigten Leser den Rest der Geschichte (wir mussten ja nach all dem auch noch die matrícula nicht nur beantragen, sondern auch noch den Ort finden, an dem die Auto-Nummernschilder hier gedruckt werden - ein Ort, dessen Lage von den spanischen Behörden dussligen Einwanderern gegenüber ungefähr ebenso sorgfältig geheim gehalten wird wie weiland der Standort des Heiligen Grals). Nicht weiter ausbreiten will ich hier auch der Tragödie dritten Teil: den (bis dato übrigens noch immer erfolglosen) Versuch, die spanische seguridad social mit Hilfe einer internationalen Heiratsurkunde (auf deutsch und englisch) plus Original-Familienbuch vom Standesamt (leider nur auf deutsch) plus gültigen Personalausweisen davon zu überzeugen, dass mein Mann und ich in jedem Land dieser Welt tatsächlich rechtsgültig verehlicht sind und damit Anspruch auf eine gemeinsame Krankenversicherung haben. (Da könnte ja jeder kommen ... Das muss alles vom Konsulat auf Spanisch übersetzt und beglaubigt werden ...) Wir warten jetzt stattdessen einfach ab, bis sich der Kauf unseres Hauses hier zum ersten Mal jährt. Dann können wir den kanarischen Sesselpupsern nämlich die Kaufurkunde dafür (in der wir Gottseidank beide aufgeführt sind!) unter die Nase halten (und zwar auf spanisch, jawohl!) und werden offiziell als "nicht-eheliche Lebensgemeinschaft von mehr als einem Jahr Dauer" akzeptiert. Da diese Lebensgemeinschaften ordentlich Verheirateten rechtlich hier gleichgestellt sind, erwerben wir damit automatisch auch die Legitimation für die gemeinsame Krankenversicherung ohne Probleme. Das spart Übersetzungs- und Konsulatsgebühren ebenso wie erfolglose Behördengänge in unbestimmter Anzahl. Außerdem hat es so was hübsch Verruchtes nach 14 Jahren Ehe wieder als unverheiratet Zusammenlebende zu gelten, finde ich.

Als Fazit bleibt jedenfalls festzuhalten: Mögen die Deutschen die Bürokratie vielleicht erfunden haben - perfektioniert haben sie die Spanier! Das haben nicht nur wir erleben müssen. Ein Leidensgenosse hat sogar einen Kurzfilm dazu gedreht, der 1:1 unsere Erfahrungen widerspiegelt. Keine Sorge wegen der spanischen Dialoge - erstens ist das Filmchen englisch untertitelt, zweitens ist es so ähnlich wie bei "Dinner for one": man kann der Handlung mühelos folgen, ohne ein einziges Wort zu verstehen. Das Einzige, was man wissen muss: die junge Dame geht auf ein Amt, um ein selbständiges Gewerbe anzumelden. Bestimmt nicht zum ersten Mal ...